Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer-
und Betonbauerhandwerk
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Abdichtung. Grundsätzliches über Abdichtungen. Bauwerksabdichtungen werden in der DIN 18195 Teil 1 bis 10 geregelt. Die DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ besteht aus:
Im Falle eines VOB/B Vertrags, fließt, wenn nichts anderes in den etwaigen „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ geregelt wurde, automatisch die VOB/C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Abdichtungsarbeiten — DIN 18336 Ausgabe Dezember 2002 mit ein. Diese
sagt zwar aus, dass die DIN 18195 Teile 1 bis 10 gelten,
schränkt jedoch sie den Einsatz der Materialien sehr ein, die
Vertragsbestandteil werden.
Eine Abdichtung ist zu Planen. Einer der
wichtigsten Sätze
der DIN, und somit Aufgabe des Planers. Beispiel:
Der Maurer baut eine für diesen Verwendungszweck zugelassene Abdichtungsbahn aus PVC unter der ersten Steinreihe ein. Der Dachdecker erhält den Auftrag die Bodenplatte mit einer Bitumendachdichtungsbahn abzudichten. Diese Materialien sind nicht verträglich. Es findet eine Weichmacherwanderung von der PVC-Abdichtungslage zur Bitumenbahn, statt. Das PVC Material wird spröde und verliert seine Eigenschaften. Hierdurch kann es die ihr zugedachte Aufgabe als Sperrlage nicht mehr erfüllen. Der
Maurer konnte hier wissen, mit welchen Abdichtungsmaterialien Andere am Bau beteiligte fortfahren werden. Beispiel: Das Bitumen wird unter Belastung und Erwärmung weich und gibt nach. Ist
die Schweißbahn bis zur Fassadenoberfläche
geführt, drückt sich das Bitumen nach außen und der
Fußpunkt
der Verblendschale kann darauf nach außen gleiten. Zur Planung der Abdichtung ist es unerlässlich die Bodenart, die Geländeform und den Bemessungswasserstand am geplanten Standort festzustellen. Im Zweifelsfall ist eine Baugrunduntersuchung in Auftrag zu geben. Hierbei
sollte aber bedacht werden, dass diese zwar die Bodenbeschaffenheit
hinsichtlich von aggressivem Wasser, Durchlässigkeitswerten
und
evtl. wasserführenden Schichten aufzeigen kann. Jedoch ist
dieses
immer nur eine Momentaufnahme hinsichtlich der vorgefundenen
Wasserstände. Daher sollten beim Bauamt die
langjährigen
Höchstwasserstände erfragt werden. Fazit:
Bei der Planung eines Bauwerks, ist die Erstellung eines Abdichtungskonzepts durch den Planer zu erstellen. In diese Planung müssen alle entscheidenden Kriterien mit einfließen. Die Ausführung ist zu überwachen und sollte nur von geschultem und zuverlässigem Fachpersonal vorgenommen werden. Das versagen der Abdichtungen ist einer der am häufigsten beanstandeten Mängel im Baugeschehen. zurück zu Anfangsseite Abdichtung. |