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zu: Abdichtung im Verblenderbau
Fußpunktabdichtung
Bitumenschweißbahnen,
die häufig für Fußpunktabdichtungen in
Verblendmauerwerk verwendet werden, sind
für waagerechte Abdichtungen in Wänden nicht
zulässig.
Aufgrund
der Viskosität und der größeren
Werkstoffdicke kann es unter Last und
Wärmeeinwirkung zu "Ausblutungen" von Bitumen und zum
Nachgeben der
Bitumenschicht kommen.
Im
Extremfall kann dieses zum kompletten Versagen der Standsicherheit
führen.
Bei
zweischaligem Mauerwerk ist die Abdichtung über
den Auflagerpunkt der Verblendung, auf der Außenseite der
Innenschale,
mindestens 30 cm hochzuführen.
Verblendungen sind keine ausreichend wasserabweisenden
Baukonstruktionen.
Die Kombination von Verblendstein und Mörtel, wird immer
wasserduchlässig sein.
Dieses Wasser läuft an der Rückseite der
Verblendschale bis zur
Fußpunktabdichtung ab und muss hier durch die
Entwässerungsschlitze entwässert
werden.
Die Auflagerfläche ist mit
ausreichend Mörtel abzugleichen, so dass sämtliche
schädigenden Unebenheiten
beseitigt werden.
- [Anmerkung: Dieses bedeutet, dass sowohl unter als
auch auf der Sperrbahn ein
Mörtelbett aufgetragen werden muss. Dieses um eine
Beschädigung der Sperrlage zu verhindern, als auch den
Reibungsbeiwert, das
Gleiten des Verblendmauerwerks auf der Sperrbahn zu minimieren.]
Bei
zweischaligem Mauerwerk
müssen die Stöße untereinander verklebt
werden.
Die DIN 18195-4 Abs.7 fordert zwar unter 7.2, dass [nur] bei
zweischaligem
Mauerwerk und Entwässerung unterhalb der
Geländeoberfläche die Stöße
verklebt
werden müssen, doch ist diese Einschränkung nicht
einsehbar.
Werden doch
insbesondere
auch über Öffnungen und Abfangungen Z-(L-) Sperren
eingesetzt. Hier wäre ein konzentriertes Eindringen von Wasser in darunter liegenden Bauteilen kaum hinnehmbar.
Im
Sockelbereich
übernimmt, die hinter der Abdichtung hochgezogene
Sockelabdichtung, die hauptabdichtende Funktion. Die zusätzlich eingebaute Z-(L-) Sperre verhindert
nur ein Ansammeln von Wasser in Bereichen, wo dieses nicht schadlos
über offene
Fugen ablaufen kann.
Würden
nun die Stöße der
Z-(L-) Sperren, welche über Gelände angeordnet sind,
nicht auch verklebt,
könnte hier Wasser über diese in die nicht
entwässerte Schicht eintreten und
hier zu Auslaugungen der Fugen (infolge konzentriertes Austreten des
Wassers)
führen. Auch sind Frostschäden und dauerhaftes
Verfärben, Moosbildungen der
Sockelsteine vorstellbar.
Zum Einbau der Z-(L-)
Sperren fordert die DIN „1053-1: Mauerwerk
Berechnung und Ausführung“ weiter:
- Im Zwischenraum
der Wandschalen, ist die Abdichtung mit Gefälle nach
außen und im Bereich der Außenschale, ist diese
horizontal zu verlegen.
- Dieses gilt
auch bei Fenster- und Türstürzen sowie im Bereich von
Sohlbänken.
- Die Sperrung
ist bis zur Vorderkante der Außenschale zu verlegen, an der
Innenschale hoch zuführen und zu befestigen.
-
[Anmerkung: sie muss hier sichtbar bleiben. Zum Ersten um die Umläufigkeit vorzubeugen, zum Zweiten um
Lastenkonzentrationen
auf den Fugen zu vermeiden.]
- Ein Abrutschen
der Außenschale muss ausgeschlossen sein.
- In
der Verblendschale müssen ausreichend
Entwässerungsfugen belassen
werden, um das hier anfallende Tauwasser und / oder durchschlagende
Regenwasser
abführen zu können. Die Gesamtmengen sind der DIN
„1053-1: Mauerwerk - Teil 1:
Berechnung und Ausführung“ zu entnehmen.
- Entwässerungsfugen
können sowohl auch Lüftungsfugen darstellen.
- Lüftungsfugen,
bei einem zweischaligen Mauerwerk mit Luftschicht, müssen
ein Mindestmaß von +10 cm über Gelände
aufweisen, da die Luftschichtebenen lt.
DIN erst 10 cm über Gelände beginnen darf.
-
[Anmerkung: Reine Entwässerungsfugen hingegen, dürfen
sogar unter Gelände
angeordnet werden, solange das Entwässern aus diesen Fugen
nicht behindert
wird. Dieses wäre z.B. der Fall, wenn die Fugen in einen
Grobkiesbeet
entwässern würden.]
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