Mark A. Carden
von
der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger
für
das Maurer-
und Betonbauerhandwerk
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zu: Verblendung AllgemeinNachträgliches
Verfugen oder Fugenglattstrich
Während
früher die Meinung vorherrschte, eine Nachverfugung
vorzunehmen, wird heute
häufiger der Fugenglattstrich vorgezogen. Ich
bin da, wo die Saugfähigkeit der Steine dieses
zulässt, ein Verfechter des
Fugenglattstrichs. Dieses
wird auch idR von der Industrie so empfohlen. Beim
Fugenglattstrich entsteht eine homogene,
gleichmäßige Fuge, ohne
Materialwechsel und Hohlstellen. Der
Fugenglattstrich verbürgt die vollflächige
Verfüllung der Fugen, da sonst kein
Fugenglattstrich möglich ist. Es
sollten aber auf jeden Fall auch die Verarbeitungshinweise der
Hersteller
beachtet werden. Auch
die Fugenfarbe ist kein Argument für die
nachträgliche Verfugung, stellt doch
der Handel Vormauermörtel in allen gebräuchlichen
Farben zur Verfügung. Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, verlangten die „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Maurerarbeiten — DIN 18330 Ausgabe Dezember 2002 „ (VOB/C) unter 3.2.4 aber, dass „äußeres Verblend- und Sichtmauerwerk, nachträglich verfugt werden muss. Diese hat sich mit der Neuauflage der Ausgabe 2006 geändert. Nun schreibt auch diese das ausfugen im "Eigenen Saft" vor, vergißt nun aber völlig die Verblendsteine, bei denen das aus Gründen der geringen Wasseraufnahme wegen nicht funktioniert. Die
„DIN 1053-1: Mauerwerk - Teil 1:
Berechnung und Ausführung „ sah dieses schon vorher anders, da diese
unter 8.4.2.2 den Fugenglattstrich zulässt, aber aussagen
trifft, wie zu
verfahren ist, wenn nachträglich verfugt wird. Unter
8.4.3.1. d. untersagt diese DIN sogar die nachträgliche
Verfugung, bei Steinen
welche eine Dicke von unter 11,5 cm aufweisen, um beim auskratzen der
Fugen, nicht
die Biegezugfestigkeit und somit die Standfestigkeit des Mauerwerks zu
gefährden. Hinsichtlich
der Mörtelgruppe, bei einer etwaigen nachträglichen
Verfugung, hebt die
Mauerwerksnorm, aus nicht nachzuvollziehenden Gründen, das
sinnvolle Verbot,
Mörtelgruppe III in der Wetterschale von
mehrschaligem Mauerwerk zu verwenden,
für die nachträgliche Verfugung wieder auf:
Das ist insofern
unverständlich, als die schädliche Wirkung
von Inhomogenitäten in den
Mauerwerksfugen gut bekannt und im Übrigen logisch sind. Ein
Vorteil ist bei der nachträglichen Verfugung festzustellen: Die
Fugen selber, aber auch die Steinmörtelflankenhaftung ist
entscheidend für die
Wetterbeständigkeit und Langlebigkeit der Verblenderfassade. Hierbei
ist der angepasste Mörtel entscheidend, nicht minder aber auch
die richtige
Ausbildung der Fuge:
Fugen
im Fugenglattstrich: Mauern
und Verfugen erfolgt in einem Arbeitsgang. Der beim Mauern aus
den Fugen
tretende Mörtel wird zunächst mit der Kelle
abgestrichen. Nach dem
Ansteifen ("Anziehen"), jedoch noch im verformungsfähigen
Zustand, wird die Fuge mit einem entsprechend dicken
Stück Schlauch
kantenbündig abgeglichen und an der Oberfläche
mechanisch verdichtet. Auch mit
einem Holzspan, Fugeisen o.ä. kann die Fuge verstrichen
werden. Da die
Fugenfarbe weitgehend von der Konsistenz des Mörtels beim
Verstreichen
abhängt, sollten die Fugen in
gleichmäßigen Zeitabständen bearbeitet
werden. Die Fuge soll möglichst bündig, höchstens aber maximal 2 mm hinter den Sichtflächen der Vormauerziegel abschließen. Sie ist so auszuführen, dass der Regen auf der Oberfläche der Fassade ungehindert herunterfließen kann. Die frische Verfugung ist ggf. zum Schutz gegen frühzeitiges Austrocknen und zur Förderung des Abbindevorganges mehrfach zu besprühen. Diese Nachbehandlung ist vor allem bei Trassmörtel unerlässlich.
Fugarbeiten werden
zweckmäßig
an Tagen mit hoher Luftfeuchtigkeit und geringer Luftbewegung ausgeführt. Auch zu starke Sonneneinstrahlung ist
zu vermeiden. Ungünstige
Witterungsbedingungen erfordern zusätzliche Schutzvorkehrungen
(Abhängen des
Gerüstes mit Planen etc.). z.B. bei Frost oder Frostgefahr,
starker Sonne und /
oder Wind. Ist eine nachträgliche
Verfugung vorgesehen, sind die Fugen nach dem Ansteifen des
Mauermörtels
gleichmäßig 15 bis 20 mm tief – jedoch
nicht bis zur Klinkerlochung –
flankensauber auszukratzen. Vor Einbringen des maschinell gemischten
Fugmörtels
ist die Fassade ausreichend anzunässen. Der Fugmörtel
ist dem Mauerwerk
anzupassen.
Reinigen der
Verblendflächen Säuren zum reinigen der Verblendung sind nicht empfehlenswert. Lt. Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) Maurerarbeiten —
DIN 18330 Ausgabe Dezember 2006 sogar untersagt. Sollten starke
Verunreinigungen doch den Einsatz von Säuren notwendig machen,
so ist wie folgt
vorzugehen:
Literaturhinweise:
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zu: Verblendung Allgemein
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