Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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Beispiele von Baumängel und Bauschäden:

Hier: Putzschäden

In einer Mindener Berufsschule wurden Putzarbeiten an einem neu erstellten Bauabschnitt erstellt.
Der Vertreter des Bauherrn bemängelte Putzrisse und Hohllagen des Putzes.
Insbesondere an den Fensterlaibungen fast aller Fenster konnten Sackrisse und Hohllagen des Putzes festgestellt werden.
Auch an einigen Stellen der Innen- und Außenwände wurde selbiges festgestellt.
Beim Putzmaterial handelte es sich um einen vorgemischten Kalk-/ Sandmergel, mit einem nicht hydraulischen Bindemittel aus Luftkalk oder Wasserkalk.
Beim Mischen des Putzmörtels in der Putzmaschine oder außerhalb, wird ein hydraulisches Bindemittel dem Kalkmergel beigemengt um die geforderte Putzgruppe zu erreichen.
Hierbei sind die Herstellervorgaben in Verbindung mit der Tabelle 3 – „Mischungsverhältnisse“ DIN 18550-2 „Putze aus Mörtel mit mineralischen Bindemitteln; Ausführung“ – 1985-01 zu beachten.
Im Leistungsverzeichnis war ein zweilagiger Putz, d=15 mm ausgeschrieben. Die erste Lage sollte aus einem Unterputz als Kalkzementputz (PII nach Tabelle 1 der DIN 18550-1 „Putze aus Mörtel mit mineralischem Bindemittel ; Begriffe und Anforderungen“ – 1985-01) bestehen und die zweite Lage aus einem Kalkputz (PI)
Besondere Anforderungen an den Putz waren, lt. dem LV und den Angaben der an der Ortsbesichtigung anwesenden, nicht vereinbart.
Das Bauvorhaben war während der Putzerstellung noch nicht verglast. Die Fenster- und Türöffnungen waren offen. Es herrschten Zugluftbedingungen.
Ablösung der Oberputzlage
von der ersten Putzlage
Nachgezeichnete Sackrisse im
Bereich der Fensterlaibungen
Bei den Rissbildern handelt es sich größtenteils um so genannte Sackrisse.
 
Die Ursache solcher Sackrisse ist das Absacken des Frischmörtels infolge des Eigengewichts. 
Mögliche Gründe der Etstehung von Sackrissen allgemein:
  • Zu große Auftragsdicke in einer Putzlage
  • Zu „weiche“ Konsistenz des Putzmörtels
  • Zu langsames Ansteifen (Putzgrund saugt zu wenig Putzwasser ab – zu wenig saugfähig oder zu nass)
  • Zu langes, zu frühes und / oder zu intensives verreiben der Putzoberfläche.
  • Zu geringe Rauigkeit des Putzgrunds.
Bei den begutachteten Rissen handelt sich ausnahmslos um Mängel bei der Putzausführung.
Putzgrund / konstruktionsbedingte Mängel konnten nicht festgestellt werden.
 
Fensterlaibungen wurden bis zu 30 mm dick in einer Lage und dieses nur mit der Oberputzlage MG PI geputzt.
Dieser Putz weist hierfür nicht die geforderte Festigkeit auf.
 
In den Bereichen wo ein Unterputz vorhanden war, konnte der Oberputz sich nicht wie gefordert verkrallen, da offensichtlich der Unterputz hierfür nicht genug Rauheit aufwies oder der Oberputz zu früh auf den noch nicht abgetrockneten Unterputz aufgebracht wurde.
 
Schadensbeseitigung:
Die Putzbereiche, welche Mängel aufweisen, wurden komplett zurückgebaut (abgeklopft).
Der Untergrund war von losen Bestandteilen komplett zu reinigen.
Der Neuauftrag des Putzes war analog dem Vertrag und der DIN 18550-1 „Putze aus Mörtel mit mineralischem Bindemitteln ; Begriffe und Anforderungen“ – 1985-01 und der DIN 18550-2 „Putze aus Mörtel mit mineralischen Bindemittel; Ausführung“ – 1985-01 zu erstellen.
Die neu zu putzenden Flächen waren mit einem Spritzbewurf aus einem MG PIII mit einem Zuschlag aus der Korngruppe nach DIN 4226-1 0-4mm / oder 0-8mm vor zu arbeiten.
Auf dem Spritzbewurf durfte der weitere Putzaufbau erst dann erfolgen, nachdem dieser ausreichend erhärtet war. Keinesfalls aber vor Ablauf von 12 Stunden.
Größere Putzdicken waren mit einem Ausgleichsputz, vor dem Auftrag des Unterputzes, auszugleichen.
Der Unterputz und der Oberputz sollten konform zu dem Leistungsverzeichnis erstellt werden.
Es war darauf zu achten, dass der Unterputz stark genug aufgekämmt wurde, um die geforderte Rauhigkeit aufzuweisen, die geforderte Verkrallung des Oberputzes zu gewährleisten.

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