Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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Beispiele von Baumängel und Bauschäden:

Stürze Allgemein:

Stürze finden Ihren Einsatz für den oberen Abschluss von Tür- und / oder Fensteröffnungen. Als Sturz wird eine freitragende Konstruktion über eine Öffnung bezeichnet. Ein Sturz hat i.d.R. nicht nur seine eigene Last sondern auch Belastungen zu tragen, die aus den Bauteilen über diesen eingeleitet werden, welche im Einflussbereich des Sturzes liegen.
Stürze können sowohl aus Beton, reinem Mauerwerk, Fertigstürze aus Beton und Mauerwerksschalen, Holz oder Stahl erstellt werden.

Die Lasten, welche auf einen horizontalen Sturz einwirken, werden von diesen vertikal auf die Auflager weitergegeben. Daher ist die Ausbildung eines einwandfreien Auflagerbereichs in Verbindung mit der richtigen Auflagerlänge auch fundamental Wichtig für das schadenfreie Gelingen dieses Bereichs. Bögen, also Überdeckungen die Ihre Lasten nicht nur vertikal in die Auflager einleiten sind Sonderformen von Überdeckungen, welche ich hier jetzt nicht behandle.

Genauso wichtig für das schadensfreie Bauen, wie die Auflagerausbildung, ist aber auch die Übermauerung von Stürzen. Dieses ist eine Aussage, welche scheinbar auch viele Profis nicht zu wissen scheinen, erkennt der Fachmann doch immer wieder Fehler in diesem Bereich, woraus Schäden resultieren können.
Auch ist, insbesondere bei monolithischem Mauerwerk, ein besonderes Augenmerk auf Wärmedämmmaßnahmen im Sturzbereich zu werfen.

Was für ein Sturz letztendlich zur Ausführung gelangt, dessen Dimensionierung und die Art der Ausführung von Auflagern, sind Angaben für die der Tragwerksplaner zuständig ist.

Im heutigen Baugeschehen wird in der Hauptsache auf so genannte „Flachstürze“ zurückgegriffen.

 

Flachstürze:

Flachstürze bestehen aus einem vorgefertigten, bewehrten "Zuggurt" und erlangen im Zusammenwirken mit einer "Druckzone" aus Mauerwerk oder Beton oder beidem ihre Tragfähigkeit. Der Zuggurt kann mit oder ohne Schalen, z.B. aus gebranntem Ton, Leichtbeton, Kalksandstein und dergleichen, vorgefertigt werden. Der Zuggurt kann schlaffbewehrt oder vorgespannt sein.

Sieht man sich die Einbausituation vieler eingesetzten Flachstürze an, erscheint es so, als wäre der Irrglauben weit verbreitet, dass es sich bei Flachstürze um tragfähige Balken handeln würde. Dem ist aber nicht so. Sie bilden vielmehr nur den unteren Teil in dem die Stahleinlage zur Aufnahme der Zugspannung liegt. Zur Komplettierung einer Öffnungsüberdeckung bedarf es aber der richtigen Ausbildung der Sturzübermauerung. Diese Aufgabe kann die Übermauerung aber nur dann erfüllen, wenn dieses aus druckfesten Steinen mit einer Druckfestigkeit von mindestens 15 N/mm2  erstellt wird.

Somit fordert die: Flachsturzrichtlinie – Richtlinie für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen, Stand 1977/08
5 Herstellung der Druckzone

5.1 Die Druckzone ist aus Mauerwerk im Verband mit vollständig gefüllten Stoß- und Lagerfugen oder aus Beton einer Festigkeitsklasse von mindestens B 15 (Bn 150) bzw. LB 15 (LBn 150) oder aus Mauerwerk und Beton herzustellen.

5.2 Für die Druckzone aus Mauerwerk dürfen Voll- oder Hochlochziegel A nach DIN 105, Kalksand- Voll- und Lochsteine nach DIN 106 und Vollsteine aus Leichtbeton nach DIN 18152 mit einer Druckfestigkeit von mindestens 15 N/mm2 verwendet werden. Hochlochziegel mit versetzten oder diagonal verlaufenden Stegen dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Druckfestigkeit mindestens 25 N/mm2 beträgt und der Querschnitt keine Griffschlitze aufweist. Der Mauermörtel muß mindestens eine Druckfestigkeit von 2,5 N/mm2 (entspr. Mörtelgruppe II nach DIN 1053 Teil 1) aufweisen.

Flachstürze müssen bis zur Erhärtung der Druckzone unterstützt werden. Als Unterstützungsabstand kann i.d.R. ca. 1,0 m bis 1,25 m angesehen werden.

Sturzausbildung im Keller eines Einfamilienhauses in Minden Westfalen.


Offensichtlich ist hier dem Ersteller ein Fehler bei der Höhenlage des Flachsturzes unterlaufen. Daher lag dieses ca. 10,0 cm höher als geplant. Der AN hat geschnittene Steinscheiben mit KS Dünnbettkleber unter den Flachsturz geklebt und somit die geplante Höhe erreicht.  Für die Besserung seines Fehlers lag diese Art der Mangelbeseitigung für den AN wohl nahe, ist jedoch in dieser Form natürlich nicht zu akzeptieren gewesen. Auch die Übermauerung des Flachsturzes über die 1,51 m breite Türöffnung ist nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt worden. Die von der Flachsturzrichtlinie geforderte Vermörtelung der Stoßfugen ist nicht ausgeführt worden. Der AN wurde aufgefordert die Decke in diesem Bereich abzustützen, den Sturz wieder auszubauen, diesen höhengerecht einzusetzen und die Sturzübermauerung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen herzustellen.

Fenstersturzausbildung im Keller eines Einfamilienhauses in Bingen

                 

Auch hier wurde die von der Flachsturzrichtlinie geforderte Vermörtelung der Stoßfugen nicht ausgeführt. Da der Stein die geforderte Druckfestigkeit von mindestens 15 N/mm2 nicht aufweist, hätte hier von Seiten des Tragwerkplaners ein deckengleicher Betonbalken oder ein Unter- Überzug angeordnet werden müssen. Da es sich bei diesem Wandbildner um ein monolithisches Mauerwerk handelt, also um ein Mauerwerk, welches keine weiteren Dämmmaßnahmen erfährt, sind etwaige Wärmebrücken durch Mörtel zu vermeiden. Die hier vorgefundenen, mit Normalmörtel verfüllten Stoßfugen von bis zu 7,0 cm, sind nicht zu tolerieren.

Der Statiker wurde aufgefordert die zu geringe Steindruckfestigkeit des Mauerwerks in sein statisches Konzept einzuarbeiten, die Überdeckungen der Öffnungen nochmals zu planen und Angaben hierzu zu machen.
Der AN wurde aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Erstellung des Mauerwerks keine Stoßfugen dieser Breite entstehen. Die Fugen, welche durch sauberes Arbeiten entstehen. mit einem Leichtmörtel zu schließen.

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