Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
                                      für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv) Sachverständiger

unabhängig und unparteiisch

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und bieten als solche Ihre Leistungen an.
Viele „freie Sachverständige“ mögen auf dem Fachgebiet, auf dem sie tätig sind, über herausragendes Wissen verfügen, doch haben sie dieses in der Regel nie unter Beweis stellen müssen.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.
Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch im Team.
Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

Qualifikation

Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt und vereidigt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation.
Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sich die Bewerber einem aufwändigen Schulungs- und Prüfverfahren unterziehen. Die Bewerber müssen Probegutachten einreichen und Fortbildungsmaßnahmen nachweisen – die sogenannte fachliche Eignung.
Darüber hinaus werden Bewerber zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind – die so genannte persönliche Eignung.

Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Handwerkskammern, Architektenkammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern).
Auch bereits öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können diesen Status wieder verlieren wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Daher schreiben die Bestellungskörperschaften den Sachverständigen eine Fortbildungspflicht vor. Diese wird von den Bestellungskörperschaften kontrolliert und im Falle eines Falles auch angemahnt.

Aufgaben und Aufträge
Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten.
Des weiteren sind sie sind auch als Schiedsgutachter tätig.
Das heißt:
Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.

Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Gesetzgebung
Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber dazu bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die  Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.




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