Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
                                      für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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Zuordnung der Lastfälle

Die DIN 18195 regelt in Ihren Teilen 4, 5, 6 und 7 wie und mit welchen Materialien, unter Einfluss des Wasserandrangs (Lastfälle), abzudichten ist.

Teil 7 „Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung;“ werde ich hier nicht weiter verfolgen.

Sie regelt nicht:

  • Wasserundurchlässige Konstruktionen ob als Sohle oder weiße Wanne.
    Diese Frage habe ich hier behandelt:
    Sind wu-Konstruktionen ohne weitere Abdichtungsmaßnahmen aRdT anzusehen?

  • Ferner sind in der 18195 keine Abdichtungen aus mineralischen Dichtungsschlämmen, Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen sowie weiteren Kunststoff- Dichtungsbahnen mit oder ohne Selbstklebeschicht aufgeführt. Der Einsatz dieser Stoffe ist in sich zwar nicht bedenklich, können auch funktionieren, doch hat der DIN Ausschuss die Normung erst einmal zurück gestellt.

  • Den Einsatz in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege.

Teil 4 : Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung

Dieser Lastfall ist anzunehmen, wenn das Baugelände bis zu ausreichender Tiefe unter der Fundamentsohle und auch das Verfüllmaterial der Arbeitsräume aus nichtbindigen Böden (Sand, Kies, Splitt) besteht (siehe Tabelle 1). Feuchtigkeit versickert ohne Aufstau. Um Schichten- u. Hangwasser sicher abzuführen, ist bei bindigem Boden eine Dränanlage nach DIN 4095 erforderlich. Deren Funktionsfähigkeit muss auf Dauer sichergestellt sein. Diese Regelung gilt seit Neuauflage der DIN 18195 Teil 4 in 08/2000.
In der alten Fassung der Norm wurde einer Dränanlage nicht zugestanden, langfristig diesen Lastfall zu gewährleisten.

 Die DIN 18195 Teil 4 regelt somit folgende Abdichtungen.

  • Waagerechte Abdichtungen in oder unter Wänden

  • Auf Bodenplatten

  • Alle vom Boden berührten Außenflächen der Umfassungswände bis 30 cm über OK Gelände

Lastfall Bodenfeuchtigkeit

Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung

Dieser Lastfall ist anzunehmen für die Abdichtung horizontaler und geneigter Flächen im Freien und im Erdreich (Aufstauhöhe <10 cm, sowie der Wand- und Bodenflächen in Nassräumen. Badezimmer in Einfamilienenhäuser sind keine Nasszellen im Sinne der Norm. Ferner gilt dieser Teil der DIN für intensiv begrünte Bauwerksflächen

Die DIN 18195 Teil 5 regelt somit folgende Abdichtungen.

Zu den mäßig beanspruchten Flächen zählen u. a.:

  • Balkone und ähnliche Flächen im Wohnungsbau;

  • Unmittelbar spritzwasserbelastete Fußboden- und Wandflächen in Nassräumen (siehe DIN 18195-1) des Wohnungsbaus

  • Soweit sie nicht durch andere Maßnahmen, deren Eignung nachzuweisen ist, hinreichend gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt sind.

Zu den hoch beanspruchten Flächen zählen u. a.:
  • Dachterrassen, intensiv begrünte Flächen, Parkdecks, Hofkellerdecken und Durchfahrten, erdüberschüttete Decken;

  • Durch Brauch- oder Reinigungswasser stark beanspruchte Fußboden- und Wandflächen in Nassräumen wie: Umgänge in Schwimmbädern, öffentliche Duschen, gewerbliche Küchen u. a. gewerbliche Nutzungen

Lastfall nichtdrückendes Wasser mit funktionsfähiger Dränung nach DIN 4095



Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung und Ausführung.

Lastfall: aufstauendes Sickerwasser:

Ohne funktionierende Dränung oder ausreichend sickerfähigen Baugrund ist bei Hang- oder Schichtenwasser von zeitweilig aufstauendem Sickerwasser auszugehen. Randbedingung sind:

·         Gründungstiefen bis 3,0 m unter Geländeoberkante

·         Unterkante Kellersohle mindestens 0,3 m über dem langfristig beobachteten Grundwasserstand.

·         Das Gründungsbauteil darf nicht dauernd im Wasser stehen.

Leider hat die DIN es versäumt, eine Zeitangabe zu formulieren, was nun unter „zeitweilig“ zu verstehen ist. Die Fachbücher geben hierzu auch nichts her und die Fachleute sind sich uneinig.
Daher ist es immer mit Vorsicht zu betrachten, ob eine Abdichtung, z.B. mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen, auch wenn es die DIN hier erlaubt, bei zeitweilig aufstauendem Sickerwasser den anerkannten Regeln der Technik entspricht, oder nicht.  
Beim Lastfall „ drückendes Wasser“ würde sie es ganz klar nicht.

Lastfall zeitweise drückendes Wasser ohne anstehendes Grundwasser
bei bindigem Boden und ohne funktionsfähige Dränung.

 

Lastfall: drückendes Wasser:

Steht das Gebäude dauernd im Grundwasser, bestimmt der Lastfall "von außen drückendes Wasser" das Abdichtungssystem. Unabhängig von Gründungstiefe, Eintauch- und Bodenart, gilt er nicht nur bei Grundwasser, sondern auch bei Schichtenwasser und stauendem Sickerwasser.


Lastfall drückendes Wasser bei anstehendem Grundwasser



Übersicht über Bodenverhältnisse und Wasserangriff



Bodenart

kf in [m/s]

Ton, fett

10-12

bis 10-10

Ton, mager

10-10

bis 10-9

Lehm, schluffiger Lehm

10-9

bis 10-8

Schluff

10-9

bis 10-7

Löß

10-7

bis 10-5

Sand, lehmig

10-6

bis 10-5

Feinsand

10-5

bis 10-4

Grobsand

10-4

bis 10-3

Feinkies

10-3

bis 10-2

Grobkies

10-2

bis 1

Geröll

1

bis 5

Tabelle 1: Wasserdurchlässigkeit unterschiedlicher Bodenarten



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