Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer-
und Betonbauerhandwerk
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Abdichtung. Zuordnung der Lastfälle Die DIN 18195 regelt in Ihren Teilen 4, 5, 6 und 7 wie und mit welchen Materialien, unter Einfluss des Wasserandrangs (Lastfälle), abzudichten ist. Teil 7 „Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung;“ werde ich hier nicht weiter verfolgen. Sie regelt nicht:
Teil 4 : Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung Dieser
Lastfall ist anzunehmen, wenn das Baugelände bis zu
ausreichender Tiefe unter der Fundamentsohle und auch das
Verfüllmaterial der Arbeitsräume aus nichtbindigen
Böden
(Sand, Kies, Splitt) besteht (siehe Tabelle 1). Feuchtigkeit
versickert ohne Aufstau. Um Schichten- u. Hangwasser sicher
abzuführen, ist bei bindigem Boden eine Dränanlage nach
DIN
4095 erforderlich. Deren Funktionsfähigkeit muss auf Dauer
sichergestellt sein. Diese Regelung gilt seit Neuauflage der DIN
18195 Teil 4 in 08/2000. Die DIN 18195 Teil 4 regelt somit folgende Abdichtungen.
Lastfall Bodenfeuchtigkeit Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung Dieser Lastfall ist anzunehmen für die Abdichtung horizontaler und geneigter Flächen im Freien und im Erdreich (Aufstauhöhe <10 cm, sowie der Wand- und Bodenflächen in Nassräumen. Badezimmer in Einfamilienenhäuser sind keine Nasszellen im Sinne der Norm. Ferner gilt dieser Teil der DIN für intensiv begrünte Bauwerksflächen Die DIN 18195 Teil 5 regelt somit folgende Abdichtungen. Zu den mäßig beanspruchten Flächen zählen u. a.:
Zu den hoch
beanspruchten Flächen zählen u. a.:
Lastfall nichtdrückendes Wasser mit funktionsfähiger Dränung nach DIN 4095
Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung und Ausführung. Lastfall: aufstauendes Sickerwasser: Ohne funktionierende Dränung oder ausreichend sickerfähigen Baugrund ist bei Hang- oder Schichtenwasser von zeitweilig aufstauendem Sickerwasser auszugehen. Randbedingung sind: · Gründungstiefen bis 3,0 m unter Geländeoberkante · Unterkante Kellersohle mindestens 0,3 m über dem langfristig beobachteten Grundwasserstand. · Das Gründungsbauteil darf nicht dauernd im Wasser stehen. Leider
hat die DIN es versäumt, eine Zeitangabe zu formulieren, was
nun
unter „zeitweilig“ zu verstehen ist. Die
Fachbücher
geben hierzu auch nichts her und die Fachleute sind sich
uneinig. Lastfall zeitweise
drückendes Wasser ohne anstehendes Grundwasser
Lastfall:
drückendes Wasser:
Steht das Gebäude dauernd im Grundwasser, bestimmt der Lastfall "von außen drückendes Wasser" das Abdichtungssystem. Unabhängig von Gründungstiefe, Eintauch- und Bodenart, gilt er nicht nur bei Grundwasser, sondern auch bei Schichtenwasser und stauendem Sickerwasser.
Lastfall drückendes Wasser bei anstehendem Grundwasser
Übersicht über Bodenverhältnisse und Wasserangriff
Tabelle 1: Wasserdurchlässigkeit unterschiedlicher Bodenarten zurück zu Anfangsseite Abdichtung. |