Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer-
und Betonbauerhandwerk
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nach Lastfall 4 der DIN 18195 - Allgemein Richtig abdichten nach Lastfall 4 der DIN 18195 Waagerechte
Abdichtungen in oder unter Wänden Im
Bereich des aufgehenden KG oder EG-Mauerwerks:
Im
Bereich von Verblendungen:
Unter Abdeckungen, wenn die an sich nicht Feuchtigkeitsundurchlässig sind. Bahnen unter Betonbauteilen, welche ein Gleiten ermöglichen sollen, oder ein verkleben der Baustoffe untereinander verhindern sollen, gehören nicht in das Sachgebiet der Abdichtung. Folgende Abdichtungsstoffe sind von der DIN 18195 Teil 4 in und unter Wände vorgesehen: Tabelle
4 Bitumen- und Polymerbitumenbahnen
Tabelle
5 Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbahnen
Auch Sperrschlämmen sind hier denkbar, doch ist deren Aufnahme in der DIN vom Normenausschuss zurück gestellt worden. Ob diese nun als anerkannte Regeln der Technik angesehen werden können, ist im Einzelfall zu hinterfragen. Des Weiteren sind auch andere, nicht genormte Sperrbahnen im Handel erhältlich. Ob diese trotz allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, für den Verwendungszweck geeignet sind, ist im Einzelfall zu prüfen, im Bereich von Verblendungen haben sich diese aber schon seit Jahren bewährt. Bitumenschweißbahnen,
die häufig für Fußpunktabdichtungen in
Verblendmauerwerk verwendet werden, sind für waagerechte
Abdichtungen in Wänden nicht zulässig. Aufgrund der
Viskosität und der größeren Werkstoffdicke
kann es
unter Belastung und Wärmeeinwirkung zu "Ausblutungen" von
Bitumen und zum Nachgeben der Bitumenschicht kommen Ausführung:
in und unter KG oder EG-Mauerwerks:
Die „allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Abdichtungsarbeiten — DIN 18336 Ausgabe Dezember 2002 (VOB/C)“ schreibt unter 3.2.1 eine G 200 DD nach DIN 52130 vor In
Verbindung mit Erddruck ausgesetzte Wände, wäre hier
somit
eine G 200 DD besandet zu verwenden.
Ausführung: Im Bereich von Verblendungen: Die Auflagerfläche ist mit ausreichend Mörtel abzugleichen, dass sämtliche schädigenden Unebenheiten beseitigt werden. Bei zweischaligem
Mauerwerk müssen die Stöße
untereinander verklebt werden. Hier fordert die DIN
„1053-1: Mauerwerk Berechnung und
Ausführung“
weiter:
Bei den in DIN 18195, Teil 4, für waagerechte Abdichtungen im Mauerwerk genannten Kunststoff-Dichtungsbahnen, fordern die zugehörigen Werkstoffnormen, Werkstoffdicken (Nenndicken) von mindestens 1,2 mm. Es hat sich jedoch in der Praxis erwiesen, dass diese Kunststoff-Dichtungsbahnen aus Ethylen-Vinyl-Acetat-Terpolymer (EVA), Polyisobutylen (PIB) und Polyvinylchlorid (PVC) wegen zu großer Steifheit im Bereich von abgewinkelten oder abgestuften Fußpunktabdichtungen der Verblendungen, sowie über Fensterstürzen nur schwer einzubauen und dadurch nur bedingt geeignet sind. Mit der technischen Weiterentwicklung werden jedoch neue Dichtungsfolien speziell für diesen Verwendungszweck (z.B. aus widerstandsfähigerem Polyolefin, auf der Basis von Polyethylen) angeboten. Diese Folien sind noch nicht genormt. Nach den Erfahrungen des Verfassers sind jedoch die von der Industrie angebotenen speziellen "Mauerwerkssperren" in Dicken von 0,4 bis 1,0 mm bei fachgerechtem Einbau für die Verwendung als Abdichtung in Fußpunkten, über Fenster- und Türstürzen sowie in Fensterleibungen und Sohlbänken bei Verblendmauerwerk durchaus geeignet. Diese Werkstoffe sollten jedoch nur verwendet werden, wenn der Hersteller den Nachweis der Brauchbarkeit mit einem Fachgutachten oder einer Eignungsprüfung einer anerkannten Materialprüfungsstelle belegen kann. Nach den Bauprodukt - Richtlinien ist der Hersteller dafür verantwortlich, dass die zugesicherten Eigenschaften seines Produktes, besonders im Zusammenhang mit einem Prüfungszeugnis, eingehalten werden, und zwar unabhängig davon, ob das Produkt genormt ist oder nicht. Diese Mauersperren sollten aber als L-Sperren erst im Zuge der Verblendarbeiten angebracht werden, da diese gegen mechanische Beschädigungen empfindlich sind. Während der Bauzeit sind sollche immer zu erwarten.
Ausführung: Unter Abdeckungen Die
DIN 1053-1: Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und
Ausführung
fordert unter 8.4.3.1 Konstruktionsarten
und allgemeine Bestimmungen für die Ausführung;
„f“
dass auch im Bereich von (unter) Sohlbänken
Sperrungen
einzubauen sind.
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